Erziehungs- und Familienberatung


Erziehungsberatung ist als eine Hilfe für Kinder, Jugendliche und ihre Bezugspersonen (Eltern, Erzieher, Lehrer, Angehörige, usw.) gedacht. Unter Berücksichtigung sozialer, psychologischer, medizinischer und pädagogischer Aspekte geht es um die Fragen der Erziehung und wie sie in Gestalt der gegenseitigen Beziehungen in Familie und Umfeld organisiert ist. In Form der ambulanten Hilfe (Beratung/Therapie) geht es zunächst darum, die Auffälligkeiten und Probleme und eventuell dahinter stehende Beziehungsstörungen festzustellen (Diagnostik). Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist die Freiwilligkeit und bezogen auf die Mitarbeit der Kinder und Jugendlichen das Einverständnis der Personensorgeberechtigten.

Nach einem Erstgespräch werden Vereinbarungen über das weitere Vorgehen (Beratung der Eltern, Diagnostik usw.) verabredet. Möglicherweise ergibt sich auch dadurch eine Überleitung zu einer Familienberatung bzw. Familientherapie (siehe unten). Besonders häufig angewandte Methoden sind die soziale Einzelhilfe der Psychologie (psychologische Gesprächsführung), Verhaltenstherapie und Gruppenarbeit.

Ich arbeite sowohl in der Praxis als auch vor Ort in den Familien. Für viele Kinder ist es eine Zumutung sich zu fremden Leuten, in fremde Räumlichkeiten zu begeben, um sich dort, mehr oder weniger ungewollt, verschiedenen fremdartigen Situationen auszusetzen. Daher bevorzuge ich es mit Kindern und Jugendlichen, wenn möglich und angemessen, in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung zu arbeiten. Bezüglich des so genannten Settings werden von Termin zu Termin entsprechende Verabredungen getroffen.


Zusammen kochen macht immer Spaß

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Familienberatung hat unterschiedliche Schwerpunkte. Dabei kann es sich z. B. um materielle und juristische Problemfelder handeln. Oft ist beides auch eng miteinander verbunden. Meistens geht es aber um familiäre Situationen, die zu einer konkreten Problemlage geführt haben. Das Problem ist dann oft nur das Symptom, es ist wichtig Ursache und Wirkung zu bearbeiten. Auch hier gehören Freiwilligkeit der Familie, sowie die Verschwiegenheit des Beraters zur Grundvoraussetzung.

Nach dem Erstgespräch sollten vertragliche Vereinbarungen getroffen werden, aus denen hervorgeht, welchen konkreten Auftrag die Familie dem Berater erteilt. Die Festlegung des Zeitrahmens ist ebenso wichtig, wie die Vereinbarung über die Herangehensweise bzw. das methodische Vorgehen.



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